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KfW-Förderung ab 2020: Neuerungen für energieeffizientes Bauen

Seit 24. Januar 2020 gelten neue Konditionen für alle Bauherren, die ein KfW-Effizienzhaus bauen. So wurde der Kreditbetrag von 100.000 € auf 120.0000 € angehoben. Auch die Tilgungszuschüsse sind gestiegen, von max. 15 % auf bis zu 30 %. Und das Beste: Die Förderung gilt nach wie vor je Wohneinheit.
KfW-Effizienzhaus TL 188 von Haas Fertighaus

Neuerungen der KfW-Förderung auf einen Blick

Was hat sich bei der KFW-Förderung „Energieeffizient Bauen – Kredit 153“ ab 24. Januar 2020 geändert? Wir haben es kurz zusammengefasst:

Kreditbetrag: Bisher lag dieser bei max. 100.000 € je Wohneinheit. Er wurde auf 120.000 € erhöht.

Tilgungszuschuss: Er reduziert das Darlehen, denn den Tilgungszuschuss müssen Bauherren nicht zurückzahlen. 

  • KfW-Effizienzhaus 55: Bisher 5 % von maximal 100.000 € Kreditbetrag, also max. 5.000 €. NEU: 15 % von maximal 120.000 €, also max. 18.000 €. 
  • KfW-Effizienzhaus 40: Bisher 10 % von maximal 100.000 € Kreditbetrag, also max. 10.000 €. NEU: 20 % von maximal 120.000 €, also max. 24.000 €.
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: Bisher 15 % von maximal 100.000 € Kreditbetrag, also max. 15.000 €. NEU: 25 % von maximal 120.000 €, also max. 30.000 €.

Auch der Tilgungszuschuss gilt weiterhin je Wohneinheit. Bauen Sie also ein Fertighaus mit zwei Wohneinheiten als KfW-Effizienzhaus 40, erhalten Sie bis zu 48.000 € Tilgungszuschuss!

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Gut zu wissen:

  • Jedes Fertighaus von Haas Haus ist im Standard bereits ein KfW-Effizienzhaus 40. Somit erhalten Sie zum einen die Fördermittel der KfW. Zum anderen profitieren Sie aber natürlich auch von dem niedrigen Energiebedarf Ihres Hauses.
  • Bauherren von Haas Haus erhalten außerdem den KfW-Zuschuss „Baubegleitung – Zuschuss 431“. Damit bekommen Bauherren eines KfW-Effizienzhauses 50 % der Kosten für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz - max. 4.000 € pro Vorhaben. Gerne beantragen wir diesen Zuschuss für Sie!

Was bedeutet die Zahl beim KfW-Effizienzhaus?

Die Ziffer beim KfW-Effizienzhaus bezieht sich auf den Energiebedarf des Fertighauses. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Höchstwerte, die ein Neubau in Punkto Jahresprimärenergiebedarf einhalten muss. Ein KfW-Effizienzhaus übertrifft diese Höchstwerte. Benötigt ein Fertighaus beispielsweise max. 40 Prozent des nach EnEV zulässigen Höchstwertes, ist es ein KfW-Effizienzhaus 40. Es gilt also: Je kleiner die Zahl ist, desto niedriger ist der Energieverbrauch des Fertighauses und desto größer ist die Förderung der KfW. 

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